Jetzt in Photovoltaik investieren und bereits gezahlte Steuern in sichere Renditen umwandeln!

Maximale Steuerersparnisse für Spitzensteuerzahler, Selbstständige und Unternehmer.

Steuern in Vermögen verwandeln, oder lieber dem Finanzamt geben?

Unabhängig davon, ob Sie ein gutverdienender Angestellter, Selbstständiger oder Unternehmer sind – ab einer bestimmten Einkommenshöhe kann Ihre Steuerbelastung bis zu 50% Ihres Einkommens betragen. Mit einer Investition in Solarenergie haben Sie jedoch die Möglichkeit, diese Steuerlast legal und nachhaltig auf null zu senken, während Sie gleichzeitig von langfristig hohen Erträgen profitieren.

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Um das passende Pv-Investment zu finden oder mehr Infos zu erhalten, benötigen wir noch ein paar Infos.

Viel Ertrag, wenig Risiko.

Steuervorteile

Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und wandeln Sie Steuern in sicheres Vermögen um.

Hohe Rendite

Nutzen Sie die Vorteile garantierter staatlicher Förderungen und stabiler Erträge über mindestens 20 Jahre.

Sicher & ohne Aufwand

Sie sind abgesichert und tragen kein Risiko. Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Investoren bereits im Vorfeld bis zu 50% der voraussichtlichen Investitionskosten steuerlich absetzen, noch bevor die eigentliche Investition getätigt wird. Dieser Vorab-Abzug reduziert das zu versteuernde Einkommen bereits im Vorfeld der Anschaffung und führt zu einer sofortigen Steuerersparnis. Nach Anschaffung und Inbetriebnahme der Anlage wird diese linear über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben, wodurch die Steuerlast jährlich noch weiter reduziert wird. Gleichzeitig profitieren Sie langfristig von den Erträgen aus nachhaltigen Projekten wie erneuerbaren Energien. Es handelt sich dabei um eine der besten Möglichkeiten Steuern in Vermögen umzuwandeln und gleichzeitig in umweltfreundliche Projekte zu investieren.

Typisches Fallbeispiel

 

1. Abschreibung:

Herr Mustermann, Unternehmer mit einer sechsstelligen Steuerlast, plant, 250.000€ in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann er bereits im Steuerjahr 2023 50% der Anschaffungskosten (125.000€) vorab absetzen.

Im Jahr der Anschaffung kommen weitere 40% des verbleibenden Betrags (50.000€) hinzu.

2. Steuererstattung als Eigenkapital:

Dank der vorgezogenen Abschreibungen erhält Herr Mustermann insgesamt 78.034 € an Steuern zurück 55.310 € durch den IAB und 22.724 € durch die Sonder-AfA. Diese Ersparnisse nutzt er als Eigenkapital, während der Rest über ein Blankodarlehen finanziert wird, ohne zusätzliche Sicherheiten.

3. Passives Einkommen generieren:

Die PV-Anlage generiert passives Einkommen und ermöglicht es Herrn Mustermann, seine Steuerlast jährlich in Gewinne umzuwandeln.

4. Prozess wiederholen:

Für 2024 hat er bereits eine weitere PV-Investition eingeplant.
Die Gaia Innovation Systems GmbH reserviert für Ihn eine passende Anlage und er freut sich darauf, auch zukünftig jedes Jahr von dieser Strategie zu profitieren.

Vorteile, die überzeugen

Max. Steuerersparnis

  • 40% Sonder-Afa im ersten Jahr
  • Abschreibung bis zu 200.000 € vor Anschaffung möglich
  • Steuerfreie Schenkung/Vererbung möglich

Kein Risiko

  • Günstige Anschaffung und wenig Betriebskosten
  • Günstige Finanzierung ohne Sicherheiten
  • Keine versteckten Kosten

Zukunftssicher

  • Nachhaltig und umweltfreundlich
  • Qualität im Einbau und bei den Produkten
  • Dient als wertstabile Sachwertanlage

So funktioniert`s:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ja, es ist möglich, Steuern aus den vergangenen Jahren rückwirkend zurückzuholen, insbesondere bei noch offenen Steuerjahren. Unsere Experten erklären Ihnen gerne im Detail, wie das funktioniert.

Die Investition in erneuerbare Energien gilt als außerordentlich sicher, da sie von staatlichen Förderungen und stabilen Ertragsmodellen profitiert. Bei Photovoltaik handelt es sich um eine millionenfach bewährte Technologie, die extrem wartungsarm und langlebig ist.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Investition vorzeitig zu veräußern. Wir beraten Sie gerne, um den besten Zeitpunkt und die effektivste Strategie für einen erfolgreichen Verkauf zu finden, sodass Sie jederzeit flexibel bleiben.

Nein, eine eigene Finanzierung ist nicht erforderlich. Durch unsere Partner bieten wir exklusive Sonderkonditionen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ja, Sie können Ihre Anlage auf Ihre Kinder oder eine Stiftung übertragen. Dies bietet eine zusätzliche Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung, da die steuerliche Belastung durch die niedrigeren Steuersätze bei Ihren Kindern oder der Stiftung deutlich verringert werden kann.

Investitionen sind besonders vorteilhaft für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von mindestens 150.000€ (bei Einzelveranlagung) bzw. 250.000€ (bei gemeinsamer Veranlagung). Ab diesem Niveau können Sie die steuerlichen Vorteile im Spitzensteuersatz gezielt nutzen und Ihre Steuerlast deutlich reduzieren, während Sie in ein nachhaltiges Investment investieren.

Am Ende der Pachtzeit ist der Pächter dazu verpflichtet, die Solaranlage vollständig zu entfernen und das Grundstück wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Alle anfallenden Kosten hierfür trägt der Pächter. Oft wird auch eine Verlängerung der Pachtzeit vereinbart oder Verpächter kauft die Anlage vergünstigt ab.

Für optimalen Schutz bieten wir eine Photovoltaik-Allgefahrenversicherung, die u.a. Blitzschlag, Sturm, Brand, Kurzschluss, Bedienungsfehler, Diebstahl, Vandalismus und weitere Risiken abdeckt.

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